Mindestlohn? Das verdient eine Pflegehilfskraft

Der demografische Wandel ist seit Jahren in aller Munde. Unsere Gesellschaft wird älter, was eine steigende Zahl an Pflegebedürftigen nach sich zieht. Ihre professionelle Versorgung erfordert natürlich entsprechend viel Personal. Neben examinierten Fachkräften sind dabei auch Pflegehilfskräfte das Rückgrat der Pflegebranche. Sie sind nicht nur helfende Hände, sondern auch Zuhörer, Tröster und oft enge Vertraute. Ihr Einsatz verdient eine angemessene Honorierung. Doch wird oft behauptet, dass gerade Pflegehilfskräfte aufgrund ihrer fehlenden oder geringeren Qualifikation unterbezahlt sind und mit dem Mindestlohn abgespeist werden. Wir wollen diesem Mythos ein Ende setzen.

Grundlagen des Verdienstes in der Pflege


Einer oft diskutierten Unterbezahlung in der Pflege wurde spätestens im Herbst 2022 mit dem Tariftreuegesetz ein Riegel vorgeschoben. Seitdem sind alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland dazu verpflichtet, nach Tarif oder alternativ nach den Durchschnittswerten ihres Bundeslandes zu bezahlen. Das Tariftreuegesetz sendet ein starkes Signal an die gesamte Gesellschaft: Die Pflege ist ein systemrelevanter Bereich, der nicht nur Applaus, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen verdient. Es ist ein erster Schritt, um sicherzustellen, dass Pflegekräfte nicht nur die Anerkennung, sondern auch die finanzielle Entlohnung erhalten, die sie verdienen. Die Tariftreuepflicht ist damit im Grunde ein Versprechen und ein Schutzschild für Beschäftigte in der Pflegebranche. Für Sie als Pflegehilfskraft bedeutet das: Sie haben das Recht auf ein faires Gehalt, das Ihrem Wert und Ihrer anspruchsvollen Arbeit entspricht.

Verdienstmöglichkeiten für Pflegehilfskräfte


Kommen wir gleich zu den Fakten: Das aktuelle Einstiegsgehalt einer Pflegehilfskraft liegt bei mindestens 28.320 €, mit Berufserfahrung können Sie bis zu etwa 35.500 € im Jahr verdienen. Das Mediangehalt liegt damit bei 31.100 € brutto/Jahr. Variationen innerhalb dieses Rahmens sind selbstverständlich immer möglich und insbesondere von Region, Unternehmensgröße und Berufserfahrung abhängig. Neben dem Grundgehalt bieten viele Arbeitgeber in der Pflege weitere finanzielle Anreize wie eine betriebliche Altersvorsorge, Sonderzahlungen, Mitarbeiterrabatte oder auch einen Dienstwagen zur privaten Nutzung. Auch sind branchentypische Zuschläge, beispielsweise für Wochenend- oder Nachtarbeit, nicht zu vergessen. Gerade Weiterbildungen und Spezialisierungen lassen das Gehalt im Laufe der Zeit selbstverständlich weiter nach oben klettern.

Apropos Qualifikation: Gerade im Bereich der Hilfskräfte ist zwischen zwei verschiedenen Personengruppen zu unterscheiden. Denn Sie können sowohl über einen Quereinstieg in die Pflege kommen und damit völlig ohne Vorerfahrung als ungelernte Pflegehilfskraft anfangen. Darüber hinaus gibt es aber auch eine einjährige Ausbildung für Pflegehilfskräfte, die Ihnen die wichtigsten Grundlagen für den Pflegeberuf näherbringt. Diese Ausbildung steht allen ungelernten Kräften jederzeit offen, unabhängig von ihrem Alter. Außerdem können Sie sich als ambitionierte Pflegehilfskraft auch für die generalistische Pflegeausbildung entscheiden und Fachkraft werden.

Bezahlung im Haus am Bürgerpark


Das Haus am Bürgerpark gehört zur Specht Gruppe aus Bremen. Diese ist in mehreren Bundesländern aktiv. Daher fällt auch die Vergütung im Detail je nach Region unterschiedlich aus. Wir achten jedoch immer auf die bestmögliche und vor allem fairste Bezahlung für unsere Mitarbeitenden. In Bremen und umzu etwa lehnen wir uns an den Tarifvertrag für die Pflege in Bremen (TV PfliB) an. Sehen wir uns an, was das für Pflegehilfskräfte bedeutet (Stand 01.07.2023):


  • Als ungelernte Pflegehilfskraft werden Sie in die Entgeltgruppe P1 eingeteilt. Damit liegt Ihr Einstiegsgehalt bei 15,81 €/Stunde. Das sind im Jahr bei einer 38,5 Stunden-Woche bis zu 31.650 € brutto.
  • Als Pflegehilfskraft mit mind. 1-jähriger einschlägiger Ausbildung werden Sie in die Entgeltgruppe P2 eingestuft. Sie können dann mit einem Einstiegsgehalt von 17,99 €/Stunde rechnen. Das sind jährlich bis zu 36.015,- € brutto.


Neben den bereits erwähnten Zuschlägen erwarten Sie bei uns noch weitere finanzielle Vorteile. Wir zahlen Ihnen nicht nur ein 13. Monatsgehalt, sondern stellen Ihnen auch zahlreiche Mitarbeiter-Rabatte zur Auswahl. Nicht zuletzt bedeutet die Tariftreuepflicht natürlich auch, dass Sie von regelmäßigen Tarifanpassungen profitieren und sich Ihr Gehalt damit kontinuierlich erhöht.

Gute Bezahlung heißt Wertschätzung


Die Pflegebranche, geprägt durch den demografischen Wandel und die steigende Zahl an Pflegebedürftigen, steht im Zentrum gesellschaftlicher Diskussionen und Veränderungen. Pflegehilfskräfte, oft als das Herz und die Seele der Pflege bezeichnet, sind unverzichtbar in diesem System. Es ist daher eine gesellschaftliche Pflicht, eine angemessene Bezahlung für ihre Leistung sicherzustellen. Mit dem Tariftreuegesetz hat Deutschland einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung gemacht, um die Wertschätzung für Pflegehilfskräfte auch in finanzieller Hinsicht zum Ausdruck zu bringen. Es ist ein ermutigendes Zeichen für die Zukunft der Pflege in Deutschland und ein Beweis dafür, dass Veränderung möglich ist, wenn sie von allen Beteiligten gemeinsam vorangetrieben wird. Für das Haus am Bürgerpark ist es ohnehin ein essenzielles Anliegen, ihren Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung zu bieten.

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