Sie leben zu Hause und beziehen bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung, damit Sie in den eigenen vier Wänden gepflegt werden können. Jetzt benötigen Sie für einen kurzen Zeitraum die Hilfe einer gesicherten Umgebung oder wollen einfach nur einmal Urlaub von zu Hause nehmen. Dafür hat der Gesetzgeber die Kurzzeitpflege eingeführt.
Sie haben Pflegegrad 1 oder höher für die Pflege zu Hause: Dann genügt ein formloser Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Kurzzeitpflege. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Die Genehmigung Ihrer Krankenkasse legen Sie bei uns vor und schon kann es losgehen.
Für eine Kurzzeitpflege kann es unterschiedliche Gründe geben:
Die aktuellen Kosten für Ihren Aufenthalt erfragen Sie bitte aktuell.
Ein Teil der Kosten wird von der Pflegekasse übernommen.
Sonderleistungen wie z. B. eigenes Telefon, Frisörbesuch, Fußpflege etc. werden direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an:
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Haus am Bürgerpark
Dahlienstr. 23
26939 Ovelgönne
Tel.: 04480 / 9484-0
info@haus-am-buergerpark.de
Öffnungszeiten REZEPTION
Mo- Fr 9:00 bis
16:00 Uhr