Kurzzeitpflege

Urlaub von zu Hause …

Sie leben zu Hause und beziehen bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung, damit Sie in den eigenen vier Wänden gepflegt werden können. Jetzt benötigen Sie für einen kurzen Zeitraum die Hilfe einer gesicherten Umgebung oder wollen einfach nur einmal Urlaub von zu Hause nehmen. Dafür hat der Gesetzgeber die Kurzzeitpflege eingeführt.

Wie geht das mit der Kurzzeitpflege?

Sie haben Pflegegrad 1 oder höher für die Pflege zu Hause: Dann genügt ein formloser Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Kurzzeitpflege. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Die Genehmigung Ihrer Krankenkasse legen Sie bei uns vor und schon kann es losgehen.

Wann ist die Kurzzeitpflege sinnvoll?

Für eine Kurzzeitpflege kann es unterschiedliche Gründe geben:


  • als Urlaub von zu Hause
  • nach einem Krankenhausaufenthalt zur Rehabilitation
  • zur Genesung bei längerer Krankheit
  • zur Erholung für Sie und Ihre pflegenden Angehörigen
  • zur Überbrückung bis ein geeigneter bzw. gewünschter Dauerpflegeplatz zur Verfügung steht
  • zum Ausprobieren

Was kostet Sie der Aufenthalt bei uns?

Die aktuellen Kosten für Ihren Aufenthalt erfragen Sie bitte aktuell. 
Ein Teil der Kosten wird von der Pflegekasse übernommen.
Sonderleistungen wie z. B. eigenes Telefon, Frisörbesuch, Fußpflege etc. werden direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an:

0 44 80 / 94 84-0

Kontaktieren Sie uns

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